Nachtrag zum 07.10.2001: In Reaktion auf die Terroranschläge vom 11.September 2001 auf das World Trade Center in New Yorck und das Pentagon beginnt die US-Bombardierung der afghanischen Hauptstadt Kabul, da sich die Taliban-Regierung weigere, die islamistische Terror-Organisation Al Kaida zu zerschlagen und deren Führer Bin Laden auszuliefern. Es hatte hierzu allerdings Verhandlungen gegeben, die von der US-Regierung nicht mit Ernsthaftigkeit verfolgt gewesen scheinen. Offenbar war bereits entschieden, diesen Krieg zu führen. Die USA brachten dazu Weltsicherheitsratsresolutionen gegen Afghanistan durch, aber deren völkerrechtlicher Wert zur Rechtfertigung der nachfolgenden Militärintervention darf zumindest als umstritten gelten. Auch die Teilnahme der Bundeswehr an der Besetzung Afghanistans stößt auf sowohl völkerrechtliche wie auch grundgesetzliche Vorbehalte, da die Terroranschläge zum "Bündnisfall" hochgerechnet und der Krieg gegen die Taliban als "Verteidigung" interpretiert wurden.
Es gibt keinerlei zuverlässige Angaben über die den Taliban zugefügten Verluste. Es wird von erheblichen Verstößen gegen Konventionen im Umgang mit Kriegsgefangenen in Afghanistan berichtet, aber auch durch deren Verschleppung in geheime Verließe des CIA und auf den US-Militärstützpunkt Guantanamo.