Samstag, September 10, 2005

Anschlag auf afghanischen Verteidigungsminister

Kabul (Afghanistan), 10.09.2005 – Knapp eine Woche vor den Parlamentswahlen ist auf Afghanistans Verteidigungsminister Abdul Rahim Wardak ein Anschlag verübt worden. Das Auto des Ministers wurde von vier Männern in Kampfuniform beschossen. Dieser befand sich jedoch zum Zeitpunkt des Anschlags nicht im Wagen, sondern in einem Hubschrauber. Wardak hatte den Wagen knapp vorher verlassen und bestieg in dem Moment den Hubschrauber, als die Männer das Feuer eröffneten.

Nach offiziellen Angaben wurde niemand verletzt, alle Täter konnten gefasst werden.

Am selben Tag ereignete sich in Afghanistan im Pandschirtal ein weiterer Zwischenfall. Ein Hubschrauber, in dem sich neben anderen Personen auch der afghanische Armeechef befand, stürzte kurz nach dem Start ab. Hierbei handelte es sich um einen Unfall. Der Absturz geschah wegen des Ausfalls des Motors. Auch hier gab es nach Angaben des Ministeriums keine Opfer.

Sicherheitsexperten warnten in letzter Zeit bereits des öfteren vor Anschlägen. Am 18. September 2005 findet in Afghanistan eine Wahl statt, die von Aufständischen gestört werden könnte. +wikinews+

Sonntag, Oktober 07, 2001

KRIEGSBEGINN

Nachtrag zum 07.10.2001: In Reaktion auf die Terroranschläge vom 11.September 2001 auf das World Trade Center in New Yorck und das Pentagon beginnt die US-Bombardierung der afghanischen Hauptstadt Kabul, da sich die Taliban-Regierung weigere, die islamistische Terror-Organisation Al Kaida zu zerschlagen und deren Führer Bin Laden auszuliefern. Es hatte hierzu allerdings Verhandlungen gegeben, die von der US-Regierung nicht mit Ernsthaftigkeit verfolgt gewesen scheinen. Offenbar war bereits entschieden, diesen Krieg zu führen. Die USA brachten dazu Weltsicherheitsratsresolutionen gegen Afghanistan durch, aber deren völkerrechtlicher Wert zur Rechtfertigung der nachfolgenden Militärintervention darf zumindest als umstritten gelten. Auch die Teilnahme der Bundeswehr an der Besetzung Afghanistans stößt auf sowohl völkerrechtliche wie auch grundgesetzliche Vorbehalte, da die Terroranschläge zum "Bündnisfall" hochgerechnet und der Krieg gegen die Taliban als "Verteidigung" interpretiert wurden.

Es gibt keinerlei zuverlässige Angaben über die den Taliban zugefügten Verluste. Es wird von erheblichen Verstößen gegen Konventionen im Umgang mit Kriegsgefangenen in Afghanistan berichtet, aber auch durch deren Verschleppung in geheime Verließe des CIA und auf den US-Militärstützpunkt Guantanamo.